Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Bearbeitung von Equidenhufen. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von Frau Sina Zell (nachstehend Hufpflegerin genannt) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Pferdeeigentümers oder dessen Beauftragten (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) durchgeführt.

II. Gewährleistung

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige gesundheitliche Verschlechterungen des Equiden, die auf Fehler in der Bearbeitung zurückzuführen sind, unverzüglich, spätestens jedoch am Folgetag nach der Kenntnisnahme schriftlich oder fernmündlich zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.

2. Bei fehlerhafter Bearbeitung der Hufe ist die Hufpflegerin berechtigt, eine Nachbesserung vorzunehmen insofern keine Notwendigkeit einer tieräztlichen Behandlung besteht. Erst wenn eine Nachbesserung unmöglich oder fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder durch die Hufpflegerin trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem Aufraggeber das Recht zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu.

3. Die Gewährleistung gilt für eine Dauer von 5 Tagen (die Hufpflegerin haftet nicht für Mängel, die durch den Equiden oder unsachgemäße Verwendung entgegen der Empfehlung verursacht werden)

III. Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte an dem Equiden, sowie eine gültige Haftpflichtversicherung für den Equiden besitzt.

2 . Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und saubere Vorstellung des Equiden verantwortlich.

3. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Sicherheit der sich in den gleichen Räumlichkeiten befindlichen Personen und Sachgegenständen, indem er für eine fachgerechte Anbindung des Equiden sorgt.

4. Kann ein Auftrag aus Gründen die im Risikobereich des Auftraggebers liegen nicht oder nur fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Dienstleistung dem Auftraggeber dennoch in Gänze in Rechnung gestellt.

5. Trifft die Hufpflegerin keinerlei Verschulden an der fehlerhaften Auführung oder Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche gegen sie.

IV. Preise und Zahlung

Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten der Hufpflegerin, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
Eventuelle Vergünstigungen haben keinen Anspruch auf Dauerhaftigkeit. Die Zahlung erfolgt sofort nach der Abnahme in bar oder per Paypal. Eine Zahlung durch Überweisung ist nur in Sonderfällen und nach Absprache möglich. Diese hat binnen 3 Tagen zu erfolgen.

Mit der Abnahme und Zahlung endet der Werkvertrag.

V. Geltungsbereich

1. Für alle mit der Hufpflegerin abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die hier vorliegenden Bedingungen. Die Hufpflegerin erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Hufpflegerin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber anerkannt.

VI. Vertragsabschluss

1. Ein Vertrag zwischen der Hufpflegerin und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine (fern-)mündliche Auftragsbestätigung, SMS, WhatsApp oder  E-Mail seitens der Hufpflegerin oder durch Erfüllung des Auftrags seitens der Hufpflegerin zustande. Die Hufpflegerin hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von der Hufpflegerin bestätigt werden.

3. Ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Hufpflegerin endet jeweils automatisch nach der Erfüllung des Auftrags der aktuell laufenden Terminperiode. Bereits vereinbarte Folgetermine bleiben vom aktuell laufenden Vertragsverhältnis unberührt und beginnen im Falle einer Weiterbehandlung ab dem Zeitpunkt nach Erfüllung des letzten Auftrags erneut.

4. Auftragsänderungen beenden und erneuern das laufende Vertragsverhältnis. 

5. Die Hufpflegerin handelt im Sinne des Tierwohls. Wünsche seitens des Auftraggebers müssen durch die Hufpflegerin nicht zwingend umgesetzt werden. Die Hufpflegerin behält sich das Recht vor, ein Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen sofort zu beenden, sollten die in diesem Vertrag geforderten Arbeiten des Auftraggebers gegen Behandlungsempfehlungen des Tierarztes oder der Hufpflegerin verstoßen.

VII. Ort und Zeitpunkt

1. Die Leistung wird an einem von beiden Seiten bestätigten Ort und Zeitpunkt erbracht. 

Terminabsagen 24h vor Terminbeginn seitens des Auftraggebers ohne triftigen Grund werden mit einer Pauschale von 50€ in Rechnung gestellt.

2. Die Hufpflegerin erbringt ihre Leistung nur, wenn der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte geschäftsfähige Person anwesend ist. Sonderabsprachen sind im Einzelfall möglich.

3. Adress-, bzw. Standortänderungen des Equiden sind der Hufpflegerin durch den Auftraggeber rechtzeitig anzuzeigen. Die Hufpflegerin fährt immer den zuletzt bekannten Standort an. Sollte eine Änderung bereits angekündigt worden sein, die Adresse bis zum Vortag des Termins allerdings noch nicht übermittelt, kann dies für die Routenplanung nicht mehr berücksichtigt werden. Der Auftrag gilt in diesem Fall als storniert und es erfolgt keine weitere Rückmeldung durch die Hufpflegerin. 

4. Eine Stornierung oder Änderung des Ortes oder des Zeitpunktes ist nur mit Bestätigung gültig.

5. Verspätungen durch unvorhersehbare Ereignisse müssen von beiden Seiten bis zu einer Dauer von 30 Minuten akzeptiert werden.

6. Sollte der Auftraggeber ohne vorherige Information an die Hufpflegerin vor Ort nicht anwesend sein, verbleibt die Hufpflegerin maximal 30 Minuten vor Ort. Eine Rückmeldung der Hufpflegerin erfolgt hierbei nicht. Sollte nach Ablauf der Wartefrist der Auftrag nicht durchgeführt werden können, werden die Wartefrist nach Stundensatz und evtl. enstandene Fahrtkosten nach gültigem Preistarif in Rechnung gestellt.

7. Kann die Leistung aus vorgenannten Gründen nicht erbracht werden, kann zudem ein Schadensersatz in maximaler Höhe des Auftragswertes verlangt werden.

8. Ein Schadensersatz wird ausgeschlossen bei einer Verhinderung durch höhere Gewalt oder offensichtlicher Unmöglichkeit.

VIII. Abnahme

1. Die Abnahme erfolgt sofort nach Beendigung der Arbeit durch den Eigentümer oder einer von ihm beauftragten geschäftsfähigen Person.

2. Ist der Eigentümer oder die von ihm beauftragte geschäftsfähige Person zum Zeitpunkt der Abnahme nicht mehr anwesend oder verhindert, so gilt die Abnahme als gegeben.

IX. Haftung

1. Die Hufpflegerin haftet nicht für ihre ununterbrochene Erreichbarkeit , ebenso wenig dafür, dass durch die Bearbeitung der Hufe bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.

2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet die Hufpflegerin nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter der Hufpflegerin.

3. In allen anderen Fällen haftet die Hufpflegerin, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

4. Die Hufpflegerin haftet nur für Schäden, die in direktem zeitlichen Zusammenhang mit der Bearbeitung stehen.

5. Die Haftung erlischt, wenn den Empfehlungen über die Nutzung oder Haltung des Equiden von Seiten des Eigentümers oder einer von ihm beauftragten Person nicht Folge geleistet wird, das Tier über seine natürliche Bestimmung hinaus belastet wird oder im Vorfeld von der Hufpflegerin auf die möglichen Folgen hingewiesen wurde.

X. Haftungsausschluß

Die Hufpflegerin haftet nicht für Schäden, die aus der allgemeinen Tiergefahr heraus entstehen. Ebensowenig haftet die Hufpflegerin für Schäden am Equiden, die das Tier sich selbst zugefügt hat, oder die ihm durch Dritte zugefügt wurden.

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Dienstleisters/der Hufpflegerin.

2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.

XIII. Sonstiges

1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam

©Hufpflege Zell. Alle Rechte vorbehalten.

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